AdvoCite

§ 4 LuftSiGebV

Prüfungsgebühren

Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach den Nummern 5 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses sind die Gebühren spätestens mit Abgabe der namentlichen Aufstellung der Prüfungsteilnehmer zu entrichten.

Luftsicherheitsgebührenverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved