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§ 9 LuftVStG

Sicherheit

Das Hauptzollamt kann von den Steuerschuldnern eine Sicherheit bis zur Höhe der Steuer verlangen, die voraussichtlich für zwei Kalendermonate entsteht, wenn Anzeichen für eine Gefährdung der Steuer erkennbar sind.

Luftverkehrsteuergesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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