AdvoCite

§ 17 LwVfG

Alle Behörden sind auf Ersuchen des Gerichts zur Amtshilfe verpflichtet. Die Finanzämter haben auf Ersuchen des Gerichts Auskünfte über den Grundsteuerwert land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke zu erteilen.

Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved