Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Müllerei in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Herstellen von Enderzeugnissen,
2.
Verfahrenstechnologie und Arbeitsplanung sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrenstechnologen Mühlen- und Getreidewirtschaft und zur Verfahrenstechnologin Mühlen- und Getreidewirtschaft · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle