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MühGetreiWiTechAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrenstechnologen Mühlen- und Getreidewirtschaft und zur Verfahrenstechnologin Mühlen- und Getreidewirtschaft
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- § 5Ausbildungsplan
- § 6Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Abschnitt 2 Abschluss- oder Gesellenprüfung
Unterabschnitt 1 Allgemeines
Unterabschnitt 2 Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung
Unterabschnitt 3 Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Müllerei
- § 10Inhalt von Teil 2
- § 11Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 12Prüfungsbereich Herstellen von Enderzeugnissen
- § 13Prüfungsbereich Verfahrenstechnologie und Arbeitsplanung
- § 14Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
Unterabschnitt 4 Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Agrarlager
- § 16Inhalt von Teil 2
- § 17Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 18Prüfungsbereich Rohstoffe und Saatgut
- § 19Prüfungsbereich Anwenden und Abgeben von Pflanzenschutzmitteln
- § 20Prüfungsbereich Lagerungstechniken
- § 21Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 22Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
Abschnitt 3 Schlussvorschriften