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§ 4 MaßschuhmAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
- a)
Maßschuhe oder
- b)
Schaftbau und
- a)
- 3.
fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Einsetzen und Warten von Werkzeugen, Maschinen und Zusatzeinrichtungen,
- 2.
Entwerfen von Grundmodellen,
- 3.
Beurteilen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen,
- 4.
Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen,
- 5.
Beurteilen und Anwenden von Fertigungstechniken,
- 6.
Beurteilen von Anatomie, Physiologie und Pathologie der Stütz- und Bewegungsorgane,
- 7.
Ausführen von Reparatur- und Änderungsarbeiten und
- 8.
Durchführen von kundenorientierten Maßnahmen.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Maßschuhe sind:
- 1.
Gestalten und Ausarbeiten von Maßschuhmodellen,
- 2.
Vorbereiten von Einbauelementen und von Bodenteilen,
- 3.
Zusammenfügen von Schuhböden und Schäften zu Maßschuhen und
- 4.
Anfertigen von fußgerechten Schuhzurichtungen und Fußbettungen für Konfektionsschuhe.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Schaftbau sind:
- 1.
Gestalten und Ausarbeiten von Schaftmodellen,
- 2.
Herstellen von Schablonen und Schnittmustern sowie Zuschneiden von Schaftteilen,
- 3.
Vorrichten von Schaftteilen und
- 4.
Montieren von Schaftteilen.
Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 6.
betriebliche und technische Kommunikation,
- 7.
Verkaufen von Dienstleistungen und Waren,
- 8.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und
- 9.
Nachhaltigkeit.