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MaßschuhmAusbV
Maßschuhmacherausbildungsverordnung
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- § 5Ausbildungsplan
Abschnitt 2 Gesellenprüfung
Unterabschnitt 1 Allgemeines
Unterabschnitt 2 Teil 1 der Gesellenprüfung
- § 7Inhalt von Teil 1
- § 8Prüfungsbereiche von Teil 1
- § 9Prüfungsbereich Reparieren von Maß- und Konfektionsschuhen
- § 10Prüfungsbereich Schuhreparatur
Unterabschnitt 3 Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Maßschuhe
- § 11Inhalt von Teil 2
- § 12Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 13Prüfungsbereich Herstellen von Maßschuhen
- § 14Prüfungsbereich Schuhtechnik
- § 15Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
Unterabschnitt 4 Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Schaftbau
- § 17Inhalt von Teil 2
- § 18Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 19Prüfungsbereich Herstellen von Schäften
- § 20Prüfungsbereich Schuhtechnik
- § 21Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 22Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
Abschnitt 3 Weitere Berufsausbildung
Abschnitt 4 Schlussvorschriften