Gesetze › MaßschuhmAusbV › Abschnitt 2 Gesellenprüfung› Unterabschnitt 2 Teil 1 der Gesellenprüfung § 8 MaßschuhmAusbV Prüfungsbereiche von Teil 1 Teil 1 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:1.Reparieren von Maß- und Konfektionsschuhen sowie2.Schuhreparatur. Maßschuhmacherausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 7 Inhalt von Teil 1 § 9 Prüfungsbereich Reparieren von Maß- und Konfektionsschuhen