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Anlage MaßschuhmAusbV

(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maßschuhmacher und zur Maßschuhmacherin

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 629 - 635)

Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im
1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat
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1Einsetzen und Warten von Werkzeugen, Maschinen und Zusatzeinrichtungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1)a)Werkzeuge, Maschinen und Zusatzeinrichtungen hinsichtlich Funktion und Einsatz auswählenb)Hand- und Messwerkzeuge einsetzenc)Maschinen einrichten, Zusatzeinrichtungen anbringen, Funktionen prüfen, Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen bedienend)Hand- und Messwerkzeuge, Maschinen und Zusatzeinrichtungen pflegen und wartene)Störungen feststellen und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen8
2Entwerfen von Grundmodellen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2)a)Arten und Aufbau von Schuhtypen unterscheidenb)Längen- und Weitenmaße unterscheidenc)Grundmodelle für Schaft- und Bodenteile unterscheiden und zeichnend)Entwürfe, insbesondere nach historischen, modischen, funktionalen und technologischen Gesichtspunkten, gestalten und ausarbeitene)Entwürfe nach Verwendungszweck und Kundenanforderungen optimieren4
3Beurteilen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3)a)Lederarten unterscheiden, Leder nach Gerbverfahren und Verwendungszweck auswählen und beurteilenb)Klebstoffe und Zusatzkomponenten nach Arten, Verarbeitungsmöglichkeiten und Verwendungszwecken zuordnen, Gefahrenpotential erkennen und bei der Verarbeitung berücksichtigenc)weitere Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere textile Flächengebilde, Gummi und Kunststoffe, nach ihren Eigenschaften und nach Verwendungszweck unterscheiden und nach Qualität beurteilend)Werk- und Hilfsstoffe sowie Zubehör auf Schäden und Fehler prüfen, sortieren und lagerne)Werk- und Hilfsstoffe umweltgerecht trennen und entsorgen8
f)Auswirkungen von Veredlungs- und Zurichtungsprozessen, insbesondere auf Optik und Haltbarkeit, beurteileng)Werk- und Hilfsstoffe nach technischen und gesundheitlichen Anforderungen, nach Umweltaspekten, nach Wirtschaftlichkeit und nach Verwendungszwecken bewerten und einsetzen2
4Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4)a)Skizzen und technische Zeichnungen erstellen und anwendenb)Messpunkte an Fuß und Bein festlegen, Trittspuren abnehmen und Maße aufzeichnen, Hygienemaßnahmen treffenc)Schnittmuster und Schablonen anfertigend)Schuhmodelle auswählen und Ergebnisse dokumentierene)Arbeitsanweisungen, Sicherheitsbestimmungen, Merkblätter und Richtlinien anwenden, Vorschriften zur Hygiene einhalten6
5Beurteilen und Anwenden von Fertigungstechniken (§ 4 Absatz 2 Nummer 5)a)Werk- und Hilfsstoffe sowie Befestigungsarten auftragsbezogen auswählen und prüfenb)Werk- und Hilfsstoffe nach technischen, gestalterischen und ökonomischen Gesichtspunkten vorbereiten, auslegen und zuschneidenc)Zuschnittteile kennzeichnen, auf Qualität und Paarigkeit prüfen, Fehler erkennen und beurteilend)Werk- und Hilfsstoffe bearbeiten, insbesondere formen, schleifen, buggen, schärfen, fräsen und ausputzene)Naht- und Sticharten sowie Nadelarten und Nähgarne nach Verwendungszweck auswählenf)Näharbeiten am Obermaterial ausführeng)Sohlen und Absätze anbringen und bearbeiten14
6Beurteilen von Anatomie, Physiologie und Pathologie der Stütz- und Bewegungsorgane (§ 4 Absatz 2 Nummer 6)a)Aufbau und Funktion von Stütz- und Bewegungsorganen, insbesondere von Füßen, Beinen und Becken, beurteilenb)Bedeutung von Muskulatur, Blutgefäßen und Nervensystem für den Bewegungsablauf berücksichtigenc)biomechanische Vorgänge unter Beachtung von Lotstellungen beurteilen, insbesondere in der Schrittabwicklung7
d)funktionelle Beeinträchtigungen infolge von Beinlängendifferenzen und infolge von Fehlbildungen an Füßen beurteilen und bei Arbeiten am Schuh berücksichtigen2
7Ausführen von Reparatur- und Änderungsarbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 7)a)Reparatur- und Änderungsaufträge annehmen und dokumentierenb)Durchführbarkeit von Reparaturen und Änderungen beurteilen, Reparaturvorschläge den Kunden und Kundinnen unterbreitenc)Bodenreparatur- und Bodenänderungsarbeiten, insbesondere an Sohlen und Absätzen, durchführend)Obermaterialien längen und weitene)Schaftreparatur- und Schaftänderungsarbeiten durchführen, insbesondere Nähte und Futter ausbessern, Decksohlen und Riester einbringen, Verschlüsse austauschenf)Maß- und Konfektionsschuhe finishen20
8Durchführen von kundenorientierten Maßnahmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8)a)Regeln für kundenorientiertes Verhalten anwenden, insbesondere auf Kundenzufriedenheit achten2
b)Kunden und Kundinnen unter Berücksichtigung ihrer Wünsche, der betrieblichen Möglichkeiten und der Rentabilität beratenc)Reklamationen entgegennehmen und bearbeitend)Auffälligkeiten an Füßen feststellen und Möglichkeiten zur schuhtechnischen Versorgung und zur Hygiene vorschlagene)Schuhe und Schäfte aushändigen und auf Gebrauchs- und Pflegemaßnahmen hinweisen4
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im
1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat
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1Gestalten und Ausarbeiten von Maßschuhmodellen (§ 4 Absatz 3 Nummer 1)a)Schuhtypen, Leistenformen und -sortimente sowie Absatz- und Spitzensprengungen unterscheiden, Leistenmaßsysteme anwendenb)Fußmaße auf Leisten übertragenc)Leistenkopien anfertigen und Grundmodelle herstellend)Leistenkopien und Grundmodelle auf Maßhaltigkeit kontrollieren, Modellfehler feststellen, dokumentieren und Fehler behebene)Modellentwürfe unter Berücksichtigung von aktuellen Trends und Verwendungszweck ausarbeiten und optimieren9
2Vorbereiten von Einbauelementen und von Bodenteilen (§ 4 Absatz 3 Nummer 2)a)Kappenmodelle erstellen und zuschneidenb)Einbauelemente rangieren, insbesondere Brandsohlen, Kappen und Rahmenc)Schuhbodenteile bearbeiten, insbesondere durch Schleifen und Schärfend)thermoplastische Werkstoffe und Faserverbundwerkstoffe formen und bearbeiten9
3Zusammenfügen von Schuhböden und Schäften zu Maßschuhen (§ 4 Absatz 3 Nummer 3)a)Schäfte unter Berücksichtigung der Schuhart zwicken, insbesondere Vorder- und Hinterkappen einbringenb)Bodenbefestigungsarten ausführen, insbesondere durch Nähen und Einklebenc)Gelenkstücke und Ausballungen einbringend)Langsohlen aufbringen und bearbeitene)Absätze aufbauen und montieren, insbesondere Anschläge unter Berücksichtigung der Absatzstellung bearbeitenf)Schuhböden ausputzen, Schuhe polieren, ausleisten und material- und modellgerecht finishen24
4Anfertigen von fußgerechten Schuh- zurichtungen und Fußbettungen für Konfektionsschuhe (§ 4 Absatz 3 Nummer 4)a)Konfektionsschuhe nach Arbeitsauftrag auswählen und umarbeitenb)konfektionierte Einbau- und Einlegeteile anpassen, insbesondere Entlastungspolster und Stützelementec)fußgerechte Schuhzurichtungen anfertigen und an Konfektionsschuhen anbringen, insbesondere Abrollhilfen und Verkürzungsausgleiched)Fußbettungen anfertigen und einarbeiten10
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im
1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat
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1Gestalten und Ausarbeiten von Schaftmodellen (§ 4 Absatz 4 Nummer 1)a)Schuhtypen unterscheiden, Schaftmodelle bestimmen, zeichnen und die Ausführungen dokumentierenb)Leisten ermitteln, ausmessen und Messpunkte anzeichnenc)Leistenkopien anfertigen und Grundmodelle erstellend)Leistenkopien und Grundmodelle auf Maßhaltigkeit kontrollieren, Modellfehler feststellen, dokumentieren und Fehler behebene)Modellentwürfe für Schäfte unter Berücksichtigung von aktuellen Trends, Verwendungszweck, Flächengestaltung, Ästhetik und anatomischen Besonderheiten ausarbeiten und optimieren8
2Herstellen von Schablonen und Schnittmustern sowie Zuschneiden von Schaftteilen (§ 4 Absatz 4 Nummer 2)a)Schablonen und Schnittmuster von Obermaterial und Futter detaillieren und beschriftenb)Schablonen und Schnittmuster, insbesondere unter Beachtung der rationellen Einteilung, der Lederqualität und des Musterverlaufs, auflegen und Montagepunkte kennzeichnenc)Schaftteile zuschneiden, kontrollieren und kennzeichnend)Schaftteile für die Montage zusammenstellen, Materialreste sortieren und umweltgerecht entsorgen10
3Vorrichten von Schaftteilen (§ 4 Absatz 4 Nummer 3)a)Schaftflächen gestalten, insbesondere mit Ziernähten, durch Punzieren und Perforieren; Applikationen aufbringenb)Schaftverstärkungen kleben und kaschierenc)Schaftteile für die Montage schärfen und buggen8
4Montieren von Schaftteilen (§ 4 Absatz 4 Nummer 4)a)Schaft- und Futterteile zusammenfügenb)Hand- und Maschinennähte unter ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten herstellen, Grifftechniken anwendenc)Nahtbilder, insbesondere Zier- und Haltenähte, anfertigen
d)funktionelle Elemente anfertigen und anbringen, insbesondere Reißverschlüsse, Klettverschlüsse, Schnallen und Ösene)schmückende Elemente anfertigen und anbringen, insbesondere Schleifen, Quasten und Knöpfef)Futter beschneiden, Nähte versäubern und Schaftkanten einfärbeng)Endkontrolle durchführen, insbesondere Passform prüfen, Schäfte reinigen26
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im
1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat
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1Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 5 Nummer 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigungb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennenwährend der gesamten Ausbildung
2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 5 Nummer 2)a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläuternb)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklärenc)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 5 Nummer 3)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4Umweltschutz (§ 4 Absatz 5 Nummer 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden und Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Absatz 5 Nummer 5)a)Arbeitsaufträge erfassen und Vorgaben auf Durchführbarkeit prüfenb)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung betrieblicher Abläufe und Fertigungsunterlagen festlegen und dokumentieren, Liefertermine beachtenc)Werk- und Hilfsstoffe kennzeichnen und bereitstellen sowie den einzelnen Arbeitsschritten zuordnend)Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichtene)Materialbedarf ermitteln, Zeitaufwand abschätzenf)Aufgaben im Team planen und durchführen5
g)Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, optimieren, festlegen und dokumentierenh)Kalkulationen nach vorgegebenen Daten durchführen2
6Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Absatz 5 Nummer 6)a)Informationen beschaffen, aufbereiten und auswertenb)auftragsbezogene Daten erfassen, auswerten und dokumentierenc)gesetzliche und betriebliche Regelungen des Datenschutzes und der Datensicherheit anwendend)Gespräche situations- und adressatengerecht führen, insbesondere kulturelle Identitäten und Verhaltensweisen berücksichtigen4
e)Sachverhalte darstellen und fremdsprachliche Fachbegriffe anwendenf)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen bearbeiten2
7Verkaufen von Dienstleistungen und Waren (§ 4 Absatz 5 Nummer 7)a)Zielgruppen und Absatzmärkte erkennen, trend- und produktspezifische Informationen beschaffen und auswertenb)Unternehmen nach außen darstellenc)bei der Entwicklung und Umsetzung betrieblicher Werbemaßnahmen mitwirkend)Kunden und Kundinnen über Serviceleistungen und Produkte des Betriebes unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit informierene)Zusammenhang von Fußgesundheit und Lebensqualität gegenüber Kunden und Kundinnen herausstellenf)Dienstleistungen, Waren und Produkte verkaufeng)Angebote erstellen und unterbreiten, Geschäftsvorgänge durchführen und dokumentierenh)Perspektiven, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken von Selbständigkeit aufzeigen4
8Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 5 Nummer 8)a)Ziele, Aufgaben und Instrumente der qualitätssichernden Maßnahmen unterscheidenb)Zwischen- und Endkontrollen durchführen und dokumentierenc)Qualität prüfen, insbesondere auf Maßhaltigkeit, Funktionen und Verarbeitungd)fachbezogene Regelungen und gesetzliche Vorschriften einhalten4
e)Qualitätsabweichungen und ihre Ursachen feststellen sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifen und dokumentierenf)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsabläufen beitrageng)Zusammenhänge zwischen qualitätssichernden Maßnahmen, Produktivität, Wirtschaftlichkeit und Kundenzufriedenheit berücksichtigen2
9Nachhaltigkeit (§ 4 Absatz 5 Nummer 9)a)bei Einkauf und Herstellung Ursprung und Herkunft der Werk- und Hilfsstoffe im Hinblick auf Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards berücksichtigenb)bei der Herstellung von Maßschuhen auf die Langlebigkeit hinweisen und als Beitrag zur ressourcensparenden Produktion verdeutlichenc)durch die Reparatur von Maß- und Konfektionsschuhen die Wertigkeit optimieren, um die Verschwendung von Ressourcen zu vermeidend)alternative und recycelte Materialien, insbesondere Sohlen, Absätze und Ausballungsmaterialien, verarbeiten4

Maßschuhmacherausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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