Gesetze › MADG › Teil 2 Befugnisse und Schranken› Abschnitt 2 Besondere Befugnisse› Unterabschnitt 1 Arten besonderer Befugnisse und Maßnahmerichtung § 6 MADG Besondere Befugnisse Die besonderen Befugnisse des Militärischen Abschirmdienstes untergliedern sich in1.nachrichtendienstliche Mittel und2.besondere Auskunftsverlangen. MAD-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 5 Vorprüfung § 7 Maßnahmerichtung