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MariMedV
Maritime-Medizin-Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Seediensttauglichkeit
Unterabschnitt 1 Anforderungen an Personen an Bord
- § 3Anforderungen an die Seediensttauglichkeit
- § 4Durchführung der Seediensttauglichkeitsuntersuchung
- § 5Seediensttauglichkeitszeugnis
- § 6Einschränkungen der Seediensttauglichkeit
- § 7Ablehnung der Seediensttauglichkeit
- § 8Widerspruchsausschuss
- § 9Zulassung von Ärzten
- § 10Verlängerung der Zulassung
- § 11Dokumentationspflichten
- § 12Zugang zum Seediensttauglichkeitsverzeichnis
Unterabschnitt 2 Anforderungen an besondere Personengruppen
Abschnitt 3 Medizinische Betreuung
Unterabschnitt 1 Durchführung der medizinischen Betreuung
Unterabschnitt 2 Medizinische Wiederholungslehrgänge
- § 15Verpflichtung zur Teilnahme an medizinischen Wiederholungslehrgängen
- § 16Zulassung von Lehrgängen
- § 17Überwachung der Anbieter
- § 18Inhalt und Durchführung der Lehrgänge
Unterabschnitt 3 Schiffsärzte
Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 20Muster
- § 21Übergangsregelung für vorläufig zugelassene Ärzte
- § 22Übergangsregelung für Lehrgänge
- Anlage 1(zu § 3 und § 13 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3) Anforderungen an die Seediensttauglichkeit
- Anlage 2(zu § 4 Absatz 1) Durchführung der Seediensttauglichkeitsuntersuchungen
- Anlage 3(zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 und § 9 Absatz 4) Muster der Zulassungsstempel
- Anlage 4(zu § 16 Absatz 1 Nummer 1 und § 18 Absatz 1) Inhalte der medizinischen Wiederholungslehrgänge
- Anlage 5(zu § 16 Absatz 1 Nummer 4) Anforderungen an Schulungsräume und medizinische Ausstattung zur Durchführung medizinischer Wiederholungslehrgänge