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Anlage 3 MariMedV

(zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 und § 9 Absatz 4) Muster der Zulassungsstempel

(Fundstelle: BGBl. I 2014, 1421)

Die Zulassungsstempel haben einen Durchmesser von 3 cm.

  1. a)

    Zulassungsstempel für Seediensttauglichkeitszeugnisse, die durch Ärzte des seeärztlichen Dienstes erteilt werdenDer Zulassungsstempel ist für jeden Arzt mit einer ihm zugeordneten fortlaufenden Nummer zu versehen.

    [Grafik]
  2. b)

    Zulassungsstempel für Seediensttauglichkeitszeugnisse, die durch zugelassene Ärzte erteilt werdenDer Zulassungsstempel ist für jeden zugelassenen Arzt mit einer fortlaufenden ihm zugeordneten Nummer zu versehen.

    [Grafik]

Maritime-Medizin-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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