Gesetze › MarkenG › Teil 2 Voraussetzungen; Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; weitere Zeichen; Übertragung und Lizenz› Abschnitt 3 Schutzinhalt, Rechtsverletzungen § 19d MarkenG Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt. Markengesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 19c Urteilsbekanntmachung § 20 Verjährung