Gesetze › MarkenG › Teil 1 Anwendungsbereich § 2 MarkenG Anwendung anderer Vorschriften Der Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben nach diesem Gesetz schließt die Anwendung anderer Vorschriften zum Schutz dieser Kennzeichen nicht aus. Markengesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen § 3 Als Marke schutzfähige Zeichen