Gesetze › MarkenV › Teil 2 Verfahren bis zur Eintragung› Abschnitt 1 Anmeldungen § 13 MarkenV Muster und Modelle Der Anmeldung dürfen keine Muster oder Modelle der mit der Marke versehenen Gegenstände oder der Marke selbst beigefügt werden. Markenverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 12a Sonstige Markenformen § 14