Gesetze › MaschMahnVordrV § 5 MaschMahnVordrV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1979 in Kraft. Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 4 Übergang zum Euro Schlußformel