Gesetze › MaschMahnVordrV Schlußformel MaschMahnVordrV Der Bundesminister der Justiz Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 5 Inkrafttreten Anlage 1