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§ 19 MaStRV

Veröffentlichungen

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht spätestens zum letzten Kalendertag jeden Monats den Zubau der erneuerbaren Energien im vorangegangenen Monat auf einer von ihr betriebenen Internetseite.

Marktstammdatenregisterverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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