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MaStRV
Marktstammdatenregisterverordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Registrierungen
- § 3Registrierung von Marktakteuren
- § 4Registrierung von Behörden
- § 5Registrierung von Einheiten und von EEG- und KWK-Anlagen
- § 5aRegistrierung von Daten zu Einheiten und technischen Lokationen
- § 6Erforderliche Daten zur Registrierung
- § 7Registrierung von Änderungen
Abschnitt 3 Behördliches Verfahren
- § 8Registrierungsverfahren
- § 9Verarbeitung von Daten
- § 10Überprüfung, Änderung und Vervollständigung der Daten
- § 11(weggefallen)
- § 12(weggefallen)
- § 13Überprüfung gespeicherter Daten durch die Netzbetreiber
- § 14(weggefallen)
Abschnitt 4 Nutzung des Marktstammdatenregisters
- § 15Öffentliche Zugänglichkeit der Daten
- § 16Verwendung der Daten durch Behörden; Weitergabe an Dritte
- § 17Verwendung der Daten durch Netzbetreiber und andere Marktakteure
Abschnitt 5 Meldepflichten und Veröffentlichungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
Abschnitt 6 Sonstige Bestimmungen