Gesetze › MbBO › Sechster Abschnitt Personal § 28 MbBO Stellung des Betriebsleiters Der Betriebsleiter ist neben dem Unternehmer für die sichere Durchführung des Betriebs verantwortlich. Magnetschwebebahn-Bau- und Betriebsordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 27 Bestellung des Betriebsleiters § 29 Benutzen und Betreten der Betriebsanlagen und Fahrzeuge