§ 50 MBPolVDVDV
Prüfungsamt
Für die Organisation und Durchführung der Laufbahnprüfung ist das Prüfungsamt zuständig.
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle