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§ 4 MDBNDVerfSchVDV

Ausbildungsbehörden

Ausbildungsbehörden sind

  1. 1.

    die Dienstbehörde und

  2. 2.

    andere Bundesbehörden oder Landesbehörden, die von der Dienstbehörde als Ausbildungsbehörde bestimmt worden sind.

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst und den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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