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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst und den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 25 V v. 11.3.2026 I Nr. 67 · Quelle

Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Auswahlverfahren
Teil 3 Ausbildung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Fachtheoretische Ausbildung
Abschnitt 3 Berufspraktische Ausbildung
Teil 4 Prüfungen
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
Abschnitt 3 Laufbahnprüfung
Unterabschnitt 1 Bestandteile
Unterabschnitt 2 Schriftliche Abschlussprüfung
Unterabschnitt 3 Mündliche Abschlussprüfung
Unterabschnitt 4 Bestehen der Laufbahnprüfung, Wiederholung der Laufbahnprüfung, Abschlusszeugnis, Bescheid über die nichtbestandene Laufbahnprüfung
Abschnitt 4 Weitere Prüfungsvorschriften
Teil 5 Schlussvorschriften
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