Gesetze › MeistVoEigAnerkV § 2 MeistVoEigAnerkV Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft. Verordnung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen von Meistern der volkseigenen Industrie als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Schlußformel