Gesetze › MeistVoEigAnerkV Schlußformel MeistVoEigAnerkV Der Bundesrat hat zugestimmt. Verordnung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen von Meistern der volkseigenen Industrie als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Anlage (zu § 1) Ausbildungsabschlüsse von Meistern der volkseigenen Industrie, die einem Handwerk der Anlage A der Handwerksordnung entsprechen