§ 5 EGMess
Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und Produkte
Wenn in den nachfolgenden Abschnitten Regelungen für Messgeräte oder Produkte getroffen werden, sind diese in gleicher Weise anzuwenden auf
- 1.
Zusatzeinrichtungen zu Messgeräten,
- 2.
Mess- und Eichgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle