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EGMess

Mess- und Eichgesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 38 G v. 23.10.2024 I Nr. 323 · Quelle

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Inverkehrbringen von Messgeräten und ihre Bereitstellung auf dem Markt
Unterabschnitt 1 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen
Unterabschnitt 2 Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
Unterabschnitt 3 Pflichten der Wirtschaftsakteure
Unterabschnitt 4 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen
Unterabschnitt 5 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3 Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten
Unterabschnitt 1 Verwenden von Messgeräten und Messwerten
Unterabschnitt 2 Eichung und Befundprüfung
Unterabschnitt 3 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 4 Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
Abschnitt 5 Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung
Abschnitt 6 Metrologische Überwachung
Unterabschnitt 1 Marktüberwachung
Unterabschnitt 2 Überwachung der Verwendung von Messgeräten und Messwerten
Unterabschnitt 3 Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen
Abschnitt 7 Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8 Übergangs- und Schlussbestimmungen
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