Gesetze › MilchPQV › Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 4 MilchPQV Besondere Kennzeichnungsvorschriften Die nach § 3 Absatz 2 gleichgestellten Begriffe dürfen bei der Kennzeichnung verwendet werden. Milchproduktqualitätsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3 Begriffsbestimmungen § 5 Vorrang des Milchproduktrechts der Europäischen Union