§ 1 MilchTAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Milchtechnologe/Milchtechnologin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Milchtechnologen/zur Milchtechnologin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle