Gesetze › MilchTAusbV § 2 MilchTAusbV Dauer der Berufsausbildung Die Ausbildung dauert drei Jahre. Verordnung über die Berufsausbildung zum Milchtechnologen/zur Milchtechnologin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes § 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild