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§ 7 MinStBV
Erstellen des Mindeststeuer-Berichts
Der Mindeststeuer-Bericht ist auf Basis der GloBE-Mustervorschriften zu erstellen.
Teile von Unternehmensgruppen, die in einem Steuerhoheitsgebiet belegen sind,
- 1.
das die Voraussetzungen nach § 81 des Mindeststeuergesetzes erfüllt oder
- 2.
dem allein die Besteuerungsrechte an der gesamten Unternehmensgruppe nach einer anerkannten Primär- oder einer anerkannten Sekundärergänzungssteuerregelung zustehen,
müssen die erforderlichen Berechnungen auf Basis der lokalen Gesetzgebung durchführen und im Mindeststeuer-Bericht darstellen.
Führt die Nutzung der einzigen Datenquelle zu Unterschieden im Vergleich zur lokalen Gesetzgebung, ist die Unternehmensgruppe verpflichtet, die Auswirkungen der Differenzen im Mindeststeuer-Bericht darzulegen.