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§ 19 MinStG

Gesamtsteueraufwand

Gesamtsteueraufwand ist der positive oder negative Saldo aus

  1. 1.

    erfassten Steuern im Sinne des § 45, einschließlich erfasster latenter Steuern,

  2. 2.

    Steuern, die sich aus der Anwendung einer anerkannten nationalen Ergänzungssteuerregelung, einer anerkannten Primärergänzungssteuerregelung und einer anerkannten Sekundärergänzungssteuerregelung ergeben sowie

  3. 3.

    unzulässigen erstattungsfähigen Anrechnungssteuern.

Mindeststeuergesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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