Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber
Der Hauptwahlvorstand bestimmt so viele Bewerberinnen und Bewerber, wie in dem Wahlgang Aufsichtsratsmitglieder zu wählen sind, nach der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmenzahlen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Dritte Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle