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MontanMitbestG

Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 7.8.2021 I 3311 · Quelle

Erster Teil Allgemeines
Zweiter Teil Aufsichtsrat
Dritter Teil Vorstand
Vierter Teil Schlußvorschriften
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