Gesetze › MontanMitbestGErgG › Art 1 Mitbestimmung in herrschenden Unternehmen § 14 MontanMitbestGErgG - Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 13 § 15