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MontanMitbestGErgG

Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 15 G v. 7.8.2021 I 3311 · Quelle

Art 1 Mitbestimmung in herrschenden Unternehmen
Art 2 Anwendung und Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Art 3 Übergangs- und Schlußvorschriften
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