§ 1.27 MoselSchPV
Anordnungen, Erlaubnisse und Genehmigungen
Anordnungen, Erlaubnisse und Genehmigungen können von der zuständigen Behörde mit Auflagen und Bedingungen versehen werden.
Moselschiffahrtspolizeiverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle