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§ 8.04 MoselSchPV

Schubverbände, die Trägerschiffsleichter mitführen

Trägerschiffsleichter dürfen nicht an die Spitze eines Schubverbandes gesetzt werden. Die für die jeweiligen Flußabschnitte zuständigen Behörden können jedoch Ausnahmen hiervon zulassen.

Moselschiffahrtspolizeiverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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