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§ 61 MPDG

Verbot der Fortsetzung

Die sonstige klinische Prüfung darf nicht fortgesetzt werden, wenn die Stellungnahme der zuständigen Ethik-Kommission zurückgenommen oder widerrufen wurde.

Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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