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§ 74 MTAPrV

Zweck der Kenntnisprüfung

Die Kenntnisprüfung dient der Feststellung, dass die zu prüfende Person über die Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen verfügt, die zur Ausübung des jeweiligen Berufs erforderlich sind.

MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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