Die Kenntnisprüfung dient der Feststellung, dass die zu prüfende Person über die Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen verfügt, die zur Ausübung des jeweiligen Berufs erforderlich sind.
MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle