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MTAPrV

MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Stand: 26. Oktober 2026 · Geändert durch Art. 8 G v. 12.12.2023 I Nr. 359 · Quelle

Teil 1 Ausbildung
Teil 2 Staatliche Prüfung
Abschnitt 1 Allgemeines und Organisatorisches
Abschnitt 2 Schriftlicher Teil der staatlichen Prüfung
Abschnitt 3 Mündlicher Teil der staatlichen Prüfung
Abschnitt 4 Praktischer Teil der staatlichen Prüfung
Abschnitt 5 Abschluss des Prüfungsverfahrens
Teil 3 Erlaubnisurkunde
Teil 4 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
Abschnitt 1 Verfahren
Abschnitt 2 Anpassungsmaßnahmen nach § 50 des MT-Berufe-Gesetzes
Unterabschnitt 1 Eignungsprüfung
Unterabschnitt 2 Anpassungslehrgang
Abschnitt 3 Anpassungsmaßnahmen nach § 51 des MT-Berufe-Gesetzes
Unterabschnitt 1 Kenntnisprüfung
Unterabschnitt 2 Anpassungslehrgang
Abschnitt 4 Nachweise der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat
Abschnitt 5 Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Abschnitt 6 Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 53 des MT-Berufe-Gesetzes
Abschnitt 7 Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung zur Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung
Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
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