Gesetze › MTAPrV › Teil 4 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen› Abschnitt 3 Anpassungsmaßnahmen nach § 51 des MT-Berufe-Gesetzes› Unterabschnitt 1 Kenntnisprüfung § 76 MTAPrV Teile der Kenntnisprüfung Die Kenntnisprüfung besteht aus1.einem mündlichen Teil und2.einem praktischen Teil. MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 75 Kenntnisprüfung als staatliche Prüfung § 77 Inhalt des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung