Gesetze › MTBG › Teil 6 Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörden § 62 MTBG Gemeinsame Einrichtungen Die Länder können vereinbaren, dass die Aufgaben nach Teil 4 von einem anderen Land oder einer gemeinsamen Einrichtung wahrgenommen werden. MT-Berufe-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 61 Zuständige Behörde § 63 Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten