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MTBG
MT-Berufe-Gesetz
Teil 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- § 1Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- § 2Rücknahme der Erlaubnis
- § 3Widerruf der Erlaubnis
- § 4Ruhen der Erlaubnis
Teil 2 Vorbehaltene Tätigkeiten
- § 5Vorbehaltene Tätigkeiten für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen
- § 6Ausnahmen von den vorbehaltenen Tätigkeiten
Teil 3 Ausbildung und Ausbildungsverhältnis
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Ziele der Ausbildung
- § 8Allgemeines Ausbildungsziel
- § 9Berufsspezifisches Ausbildungsziel für Medizinische Technologinnen für Laboratoriumsanalytik und Medizinische Technologen für Laboratoriumsanalytik
- § 10Berufsspezifisches Ausbildungsziel für Medizinische Technologinnen für Radiologie und Medizinische Technologen für Radiologie
- § 11Berufsspezifisches Ausbildungsziel für Medizinische Technologinnen für Funktionsdiagnostik und Medizinische Technologen für Funktionsdiagnostik
- § 12Berufsspezifisches Ausbildungsziel für Medizinische Technologinnen für Veterinärmedizin und Medizinische Technologen für Veterinärmedizin
Abschnitt 3 Ausbildung
- § 13Dauer und Struktur der Ausbildung
- § 14Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
- § 15Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
- § 16Anrechnung von Fehlzeiten
- § 17Verlängerung der Ausbildungsdauer
- § 18Mindestanforderungen an Schulen
- § 19Praktische Ausbildung
- § 20Praxisanleitung
- § 21Träger der praktischen Ausbildung
- § 22Aufgaben und Gesamtverantwortung der Schule
- § 23Praxisbegleitung
- § 24Schulinternes Curriculum und Ausbildungsplan
- § 25Staatliche Prüfung
Abschnitt 4 Ausbildungsverhältnis
- § 26Ausbildungsvertrag
- § 27Inhalt des Ausbildungsvertrages
- § 28Wirksamkeit des Ausbildungsvertrages
- § 29Vertragsschluss bei Minderjährigen
- § 30Anwendbares Recht
- § 31Pflichten des Trägers der praktischen Ausbildung
- § 32Arbeitnehmereigenschaft der auszubildenden Person
- § 33Pflichten der auszubildenden Person
- § 34Ausbildungsvergütung
- § 35Überstunden
- § 36Probezeit
- § 37Ende des Ausbildungsverhältnisses
- § 38Beendigung des Ausbildungsvertrages durch Kündigung
- § 39Wirksamkeit der Kündigung
- § 40Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
- § 41Nichtigkeit von Vereinbarungen
Teil 4 Anerkennung von Berufsqualifikationen
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 42Begriffsbestimmungen
- § 43Nichtanwendung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
- § 44Prüfungsreihenfolge
- § 45Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation
Abschnitt 2 Besondere Vorschriften
- § 46Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbenen Berufsqualifikationen
- § 47Wesentliche Unterschiede
- § 48Ausgleich wesentlicher Unterschiede durch Berufserfahrung oder lebenslanges Lernen
- § 49Anpassungsmaßnahmen
- § 50Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang
- § 51Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang
- § 52Europäischer Berufsausweis
Abschnitt 3 Partielle Berufsausübung
Teil 5 Erbringen von Dienstleistungen
Abschnitt 1 Erbringung von Dienstleistungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes
- § 54Dienstleistungserbringung
- § 55Meldung der Dienstleistungserbringung
- § 56Berechtigung zur Dienstleistungserbringung
- § 57Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation
- § 58Entscheidung über die Berechtigung zur Dienstleistungserbringung
- § 59Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person
- § 59aDienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung
Abschnitt 2 Dienstleistungserbringung in anderen Mitgliedstaaten, in anderen Vertragsstaaten oder in gleichgestellten Staaten
Teil 6 Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörden
- § 61Zuständige Behörde
- § 62Gemeinsame Einrichtungen
- § 63Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten
- § 64Warnmitteilung durch die zuständige Behörde
- § 65Unterrichtung über Änderungen
- § 66Löschung einer Warnmitteilung
- § 67Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise
- § 68Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung
Teil 7 Verordnungsermächtigung
Teil 8 Bußgeldvorschriften
Teil 9 Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 71Fortgelten der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- § 72Fortgelten der Bestätigung zur partiellen Berufsausübung
- § 73Abschluss begonnener Ausbildungen
- § 74Weitergeltung der staatlichen Anerkennung von Schulen und Bestandsschutz
- § 75Übergangsvorschrift für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- § 76Finanzierung von Ausbildungskosten; Kooperationsvereinbarungen