AdvoCite

MTBG

MT-Berufe-Gesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Geändert durch Art. 7 G v. 12.12.2023 I Nr. 359 · Quelle

Teil 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Teil 2 Vorbehaltene Tätigkeiten
Teil 3 Ausbildung und Ausbildungsverhältnis
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Ziele der Ausbildung
Abschnitt 3 Ausbildung
Abschnitt 4 Ausbildungsverhältnis
Teil 4 Anerkennung von Berufsqualifikationen
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Besondere Vorschriften
Abschnitt 3 Partielle Berufsausübung
Teil 5 Erbringen von Dienstleistungen
Abschnitt 1 Erbringung von Dienstleistungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes
Abschnitt 2 Dienstleistungserbringung in anderen Mitgliedstaaten, in anderen Vertragsstaaten oder in gleichgestellten Staaten
Teil 6 Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörden
Teil 7 Verordnungsermächtigung
Teil 8 Bußgeldvorschriften
Teil 9 Übergangs- und Schlussvorschriften
© 2026 AdvoCite® All rights reserved