Gesetze › MTBG › Teil 3 Ausbildung und Ausbildungsverhältnis› Abschnitt 1 Allgemeines § 7 MTBG Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes Auf die Ausbildung und das Ausbildungsverhältnis nach diesem Gesetz findet das Berufsbildungsgesetz keine Anwendung. MT-Berufe-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 6 Ausnahmen von den vorbehaltenen Tätigkeiten § 8 Allgemeines Ausbildungsziel