Die fachtheoretische Ausbildung besteht aus den folgenden Lehrgängen:
1.
Einführungslehrgang,
2.
Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst“,
3.
Lehrgang „Datenverarbeitung“ und
4.
Abschlusslehrgang.
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle