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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik

Stand: 26. Oktober 2026 · Geändert durch Art. 2 Abs. 32 V v. 11.3.2026 I Nr. 67 · Quelle

Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Auswahlverfahren und Einstellung
Teil 3 Ausbildung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften zu Organisation und Inhalt der Ausbildung
Abschnitt 2 Fachtheoretische Ausbildung
Unterabschnitt 1 Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung
Unterabschnitt 2 Klausuren und Leistungstests in der fachtheoretischen Ausbildung
Unterabschnitt 3 Zeugnisse in der fachtheoretischen Ausbildung
Abschnitt 3 Berufspraktische Ausbildung
Teil 4 Laufbahnprüfung
Abschnitt 1 Allgemeines und Organisatorisches
Abschnitt 2 Schriftliche Prüfung
Abschnitt 3 Mündliche Prüfung
Abschnitt 4 Bestehen der Laufbahnprüfung
Abschnitt 5 Gemeinsame Vorschriften für die schriftliche und die mündliche Prüfung
Teil 5 Schlussvorschrift
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