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§ 8 MtDFmEloAufklVDV

Anforderungen im Auswahlverfahren; Auswahlinstrumente

(1)

Im Auswahlverfahren wird festgestellt, inwieweit die Bewerberinnen und Bewerber die Anforderungen an ihre Eignung und Befähigung (Eignungsmerkmale) erfüllen.

(2)

Die Eignungsmerkmale decken die folgenden Kompetenzbereiche ab:

  1. 1.

    Selbstkompetenz,

  2. 2.

    Methodenkompetenz,

  3. 3.

    Fachkompetenz sowie

  4. 4.

    Sozialkompetenz.

(3)

Die Feststellung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten. Der Einsatz der Auswahlinstrumente kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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