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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung

Stand: 26. Oktober 2026 · Geändert durch Art. 2 Abs. 27 V v. 11.3.2026 I Nr. 67 · Quelle

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Auswahlverfahren und Einstellung
Abschnitt 3 Ausbildung
Unterabschnitt 1 Allgemeines
Unterabschnitt 2 Fachtheoretische Ausbildungsabschnitte
Unterabschnitt 3 Praktische Ausbildung
Abschnitt 4 Leistungsnachweise und Bewertungen
Unterabschnitt 1 Leistungsnachweise während der fachtheoretischen Ausbildung
Unterabschnitt 2 Sprachprüfung und Bewertungen während der praktischen Ausbildung
Abschnitt 5 Laufbahnprüfung
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
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