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§ 11 MVITAufstV

Masterprüfung

Die Masterprüfung setzt sich zusammen aus den einzelnen Modulprüfungen.

Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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